SV Edelweiß Arnstedt e.V.

Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Admin Arnstedt, 29.03.2020

Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Es handelt sich um eine Pandemie, ein weltweit einmaliges Ereignis. Für den Umgang mit der Corona-Krise gibt es gesamtgesellschaftlich keine abrufbaren Erfahrungen, damit auch nicht für den Bereich des Sports und des organisierten Fußballsports. 

Alle gesellschaftlichen Akteure, vor allem die staatlichen Institutionen, beschäftigen sich intensiv mit der Bearbeitung und Lösung der Corona-Krise. Ein Beispiel dafür ist das Robert-Koch-Institut (s.u., medizinische Hinweise), aber auch die in verschiedenen Sprachen veröffentlichten Hinweise der Integrationsbeauftragten des Bundes für Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind:

In diesem sehr dynamischen Prozess liegt die Führung jedoch derzeit noch alleine bei den zuständigen Behörden auf der Bundes-, Landes- und Kreisebene, bis hin zu kommunalen Entscheidungsträgern. Deren Entscheidungen und Verfügungen müssen sich auch alle bürgerschaftlichen Organisationen, wie z.B. die Sportverbände und ihre angeschlossenen Vereine, unterordnen.

Mit diesen Informationen wollen wir auf Fragen, die die Vereine eventuell derzeit beschäftigen, eingehen und zudem auf die im Fußball eingerichteten Informationsquellen hinweisen. Gerne können Sie uns auch Ihre Fragen per E-Mail stellen: info@fsa-online.de

 

 

Für welche Maßnahmen gilt die Absage des FSA?

  • Die Absage gilt zunächst bis zum 19. April 2020 für den gesamten Spielbetrieb im Bereich der Frauen, Herren und Juniorinnen und Junioren auf Verbands- und Kreisebene. Dies umfasst Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Turniere, Spielfeste sowie Spiele im Futsal-Bereichs, BeachSoccer und des Ü-Freizeitfußballs. Auch alle Freundschaftsspiele sowie Genehmigungen von Turnieren sind hiervon betroffen. Bereits erteilte Genehmigungen werden widerrufen und sind ab sofort nicht mehr gültig.
  • Ob und inwieweit nach dem 19. April gespielt werden, kann, wird der FSA aktuell und immer unter Berücksichtigung der dann eingetretenen Lage entscheiden. Oberste Priorität hat die Gesundheit der Menschen.
  • Der FSA und seine Kreise haben für diesen Zeitraum alle Talentfördermaßnahmen (Training, Spiele, Turniere, Infoabende etc.) der DFB-Stützpunkte sowie alle Auswahlmaßnahmen abgesagt, ferner alle Lehrgänge, Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Schiedsrichter-fortbildungen), Tagungen und alle weiteren Veranstaltungen.

 

Kann in den Vereinen weiterhin Training stattfinden?

  • Für Vereine gilt: Trainingsmaßnahmen fallen auch unter den Erlass des Ministeriums und sind daher einzustellen.

 

Wann wird entschieden, ob und inwieweit nach dem 19. April weitergespielt wird? Wann finden z.B. Nachholspiele statt?

  • Der FSA geht Schritt für Schritt vor und wird jetzt alle Szenarien und die damit verbundenen Fragestellungen sorgfältig diskutieren. Alle Optionen werden durchdacht. Der FSA wird die Entwicklung gemeinsam mit den Spielobleuten und in enger Abstimmung mit den Behörden weiter sehr genau beobachten, täglich neu bewerten und frühzeitig entscheiden. Geplant ist, dass allen Vereinen kurz vor Ostern eine Information übermittelt wird.
  • Klar ist: Der FSA und seine Kreise geben den Spielbetrieb erst dann wieder frei, wenn die Politik und die Behörden die entsprechenden Signale geben. Die Gesundheit hat Vorrang. Der FSA hat eine Verantwortung für seine Fußballerinnen und Fußballer.

 

Was passiert, wenn die Saison abgebrochen werden muss?

  • Der FSA beobachtet die Lage weiterhin sehr genau. Jede Woche stimmt sich das Präsidium ab und bewertet die Lage unter Berücksichtigung der politischen Entscheidungen neu.
  • Auch hier gilt: Der FSA und die Spielobleute spielen alle Optionen durch.

 

Wird der Zeitraum bis zum 19. April auf Sperrstrafen angerechnet oder werden die Strafen angepasst?

  • Der Zeitraum der Spielpause wird angerechnet. Der Ablauf der Sperrstrafen wird in dem Zeitraum bis zum 19. April 2020 durch die Spielabsagen nicht unterbrochen.
  • Vergleichbar ist die Situation mit Sperrstrafen, die am Anfang der Sommerpause bzw. Winterpause verhängt werden. Die automatische Sperrwirkung wegen eines Feldverweises auf Dauer beginnt unmittelbar nach dem Feldverweis, andere Sperrstrafen beginnen mit der Bekanntgabe der Entscheidung des zuständigen Rechts- oder Verwaltungsorgans.

Quelle:FSA








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